Verordnungsvorschlag der EU-Kommission gegen Verzerrungen im Binnenmarkt durch Subventionen aus ‎Drittstaaten


Am 5. Mai 2021 hat die EU-Kommission einen Verordnungsvorschlag für neue Instrumente zur Beseitigung möglicher wettbewerbsverzerrender Auswirkungen drittstaatlicher Subventionen im Binnenmarkt vorgelegt. Die Verordnung soll eine im Binnenmarkt bestehende Regelungslücke schließen. Die bestehenden EU-Regeln für Wettbewerb, öffentliche Vergabeverfahren und handelspolitische Schutzinstrumente finden auf drittstaatliche Subventionen keine Anwendung, die den Begünstigten beim Erwerb von EU-Unternehmen, bei der Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren in der EU oder bei sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeiten in der EU einen ungerechtfertigten Vorteil verschaffen.


Die neuen Instrumente verleihen der Kommission die Befugnis, finanzielle Zuwendungen von Behörden aus Drittstaaten für in der EU tätige Unternehmen zu prüfen. Dabei handelt es sich um ein anmeldebasiertes Instrument für die Prüfung von Zusammenschlüssen in Fällen, in denen eine drittstaatliche Regierung eine finanzielle Zuwendung gewährt, der in der EU erzielte Umsatz des erworbenen Unternehmens (oder zumindest eines der am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen) 500 Millionen Euro oder mehr beträgt und die drittstaatliche finanzielle Zuwendung mindestens 50 Millionen Euro beträgt. Ein meldebasiertes Instrument für die Prüfung von Angeboten bei öffentlichen Vergabeverfahren in Fällen, in denen eine drittstaatliche Regierung eine finanzielle Zuwendung gewährt und der geschätzte Auftragswert 250 Millionen Euro oder mehr beträgt. Ein Instrument für die Prüfung aller anderen Marktsituationen sowie für Zusammenschlüsse und Vergabeverfahren mit niedrigerem Wert, bei denen die Kommission auf eigene Initiative eine Prüfung einleiten und Ad-hoc-(An-)Meldungen fordern kann.


Stellt die Kommission wettbewerbsverzerrende drittstaatliche Subventionen fest, kann sie Abhilfemaßnahmen (Veräußerung bestimmter Vermögenswerte, Verbot eines bestimmten Marktverhaltens) verhängen oder Verpflichtungszusagen der betreffenden Unternehmen fordern. Sie kann auch den subventionierten Erwerb von Unternehmen oder die Vergabe öffentlicher Aufträge an subventionierte Bieter untersagen. Der Vorschlag befindet sich gegenwärtig in der öffentlichen Konsultation. Vor Erlass der endgültigen Fassung werden das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten den Vorschlag im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens erörtern. Weitere Informationen zu der Verordnung finden Sie unter: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_21_1982.
 

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