EMAS in der öffentlichen Beschaffung


28.05.2019: Das UBA hat eine Broschüre zu den verschiedenen Möglichkeiten der Integration des Gemeinschaftssystems für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (Eco-Management and Audit Scheme-EMAS) im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen veröffentlicht. Bei EMAS handelt es sich um das weltweit anspruchsvollste System für Umweltmanagement für Unternehmen. Umweltmanagementsysteme wie EMAS dienen dazu, die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters zur Umsetzung umweltbezogener Maßnahmen bei der Produktion und der Erbringung von Dienst- und Bauleistungen nachzuweisen.

Die Berücksichtigung von EMAS bei der öffentlichen Beschaffungen kann zur Erhöhung der Qualität der zu beschaffenden Leistung beitragen. Beispielsweise kann im Rahmen der Eignungsprüfung die EMAS-Registrierung als Nachweis für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters gefordert werden. Die in der geprüften EMAS-Umwelterklärung enthaltenen Angaben können als Nachweis für die Erfüllung bestimmter technischer Spezifikationen, Zuschlagskriterien und Ausführungsbedingungen herangezogen werden.

Die Broschüre enthält auch weiterführende Hilfestellungen (EMAS-Register) sowie Informationen zu Beratungsangeboten für öffentliche Vergabestelle. Zur Broschüre gelangen Sie hier: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/emas-in-der-oeffentlichen-beschaffung

Ihr persönlicher Kontakt Steffen Müller
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