Problemlösung im Binnenmarkt – SOLVIT hilft


Bei der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen im EU-Ausland werden Sie benachteiligt? Ihre Produkte oder Dienstleistungen erfüllen nicht die zusätzlichen nationalen Anforderungen eines EU-Mitgliedsstaates? Ihr Diplom oder Ihre Berufsqualifikation wird im europäischen Ausland nicht anerkannt?  -  SOLVIT hilft Ihnen weiter!


Was ist SOLVIT?

SOLVIT ist ein gemeinsames Online-Netzwerk aller EU-Mitgliedstaaten. Es existiert seit 2009. Seine Aufgabe besteht in der Lösung von grenzüberschreitenden Problemen, die durch fehlerhafte Anwendung von Binnenmarktvorschriften durch Behörden entstehen. Jeder Mitgliedsstaat verfügt über SOLVIT-Stellen. Sie bearbeiten Beschwerden von Bürgern und Unternehmen und versuchen innerhalb von 10 Wochen, praktische Lösungen für praktische Probleme zu finden. Auch die Europäische Kommission nutzt SOLVIT bei Beschwerden, bei denen das zugrunde liegende Problem mit großer Wahrscheinlichkeit außergerichtlich gelöst werden kann. Die Benutzung von SOLVIT ist kostenlos.

 

SOLVIT konnte in den Jahren seit seines Bestehens reiche Erfahrungen sammeln und seine monatliche Bearbeitungsrate von 5 auf 200 Fälle steigern. Im Jahr 2016 hat SOLVIT 2414 Fälle bearbeitet. Die Bearbeitung eines Falls durch die SOLVIT-Stellen dauerte im Schnitt 59 Tage, und 89 % aller Fälle konnten gelöst werden. SOLVIT konnte damit zwar zahlreiche Probleme lösen, doch die Herausforderungen nehmen mit der wachsenden Größe des Dienstes zu. Aus diesem Grunde hat die EU-Kommission im Jahr 2017 einen Aktionsplan zur Stärkung von SOLVIT entwickelt, der sukzessive in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden soll.


Wie funktioniert SOLVIT?

Wenn Sie Ihrer lokalen SOLVIT-Stelle ein Problem melden, wird diese zunächst Ihren Antrag prüfen und sicherstellen, dass tatsächlich eine fehlerhafte Anwendung von Binnenmarkt-  vorschriften gegeben ist und dass alle erforderlichen Angaben für die Eingabe einer Beschwerde vorliegen. Im Anschluss wird Ihre Beschwerde online eingetragen und an die zuständige SOLVIT-Stelle in dem Mitgliedstaat, in dem das Problem aufgetreten ist, weitergeleitet. Diese SOLVIT-Stelle bestätigt innerhalb von einer Woche, ob sie den Fall übernimmt oder nicht. Eine Übernahme erfolgt, sofern die SOLVIT-Stelle die Beschwerde für begründet erachtet. Beide SOLVIT-Stellen arbeiten gemeinsam an der Lösung des Problems. Ihre SOLVIT-Stelle hält Sie über die Entwicklung Ihrer Beschwerde auf dem Laufenden. Zu beachten ist allerdings, dass SOLVIT in erster Linie für eine alternative Streitbeilegung steht. Erfordert die Lösung des Problems die Aufhebung oder Änderung einer bestimmten Rechtsvorschrift, kann SOLVIT wenig tun, da diese Verfahren i. d. R. mehrere Monate dauern und weitere formale rechtliche Schritte erfordern. Wird Ihre Beschwerde durch SOLVIT nicht gelöst, bleibt es Ihnen unbenommen, sich an ein nationales Gericht zu wenden oder eine offizielle Beschwerde bei der EU-Kommission einzureichen.


Wo finde ich SOLVIT in Deutschland?

Die SOLVIT-Stelle in Deutschland befindet sich beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Hier die Kontaktdaten:

 

SOLVIT Deutschland
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
11019 Berlin
E­-Mail: solvit@bmwi.bund.de
Fax: +49 (0) 30 18 61 55 379
Internet: www.bmwi.de/go/SOLVIT


Sie haben auch die Möglichkeit, selbst online ein Beschwerdeformular auszufüllen und bei der Vermittlungsstelle einzureichen. Das Online-Formular finden Sie hier.


Gibt es weitere Informationen über SOLVIT?

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite von SOLVIT sowie in einer Informationsbroschüre des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

 

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Stand: Juni 2019

Ihr persönlicher Kontakt Steffen Müller
Telefon: 0895116-3172
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