Richtlinien für die öffentliche Beschaffung im Bereich Verteidigung und Sicherheit
Da die Richtlinie 2009/81/EG über die Beschaffung im Bereich Verteidigung und Sicherheit nicht rechtzeitig bis 21. August 2011 in deutsches Recht umgesetzt wurde, bedurfte es der Einführung von Übergangsvorschriften. Dem sind das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) durch Versendung eines Rundschreibens und das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) durch Bekanntmachung eines Erlasses nun nachgekommen.
Den Erlass des BMVBS finden Sie unter http://www.bmvbs.de/cae/servlet/contentblob/71008/publicationFile/42876/erlass-verteidigung-und-sicherheit-26-07-2011.pdf sowie die Berichtigung des Erlasses unter http://www.bmvbs.de/cae/servlet/contentblob/71010/publicationFile/42910/berichtigungserlass-B15-8162.pdf.
Das Rundschreiben des BMWi finden Sie unter http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/I/interim-schreiben-anwendung-der-rl-2009-81-eg,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf.
Mit einer Änderung des GWB und dem Erscheinen einer Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit ist frühestens Anfang nächsten Jahres zu rechnen.

