Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts


31.07.2015: Am 08. Juli 2015 hat das Bundeskabinett den von Bundesminister für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel vorgelegten Entwurf zur Umsetzung des EU-Vergaberechtspakets verabschiedet. Der Gesetzentwurf soll wesentliche Regelungen der drei neuen EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht umsetzen. Seit über zehn Jahren wird damit die größte Reform des Vergaberechts eingeleitet, die Struktur und Inhalt des Vergaberechts anwenderfreundlicher machen, die Möglichkeiten für Auftraggeber stärken und mittelständische Interessen im Vergabeverfahren berücksichtigen will. Insgesamt beabsichtigt die Bundesregierung mit der Modernisierung des Vergaberechts die öffentliche Beschaffung sozialer, ökologischer und innovativer zu gestalten. Nach den Plänen der Bundesregierung wird der überarbeitete vierte Teil des GWB künftig die wesentlichen Vorschriften zur Vergabe sämtlicher Arten von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen umfassen. Es wird erstmals der gesamte Ablauf des Vergabeverfahrens im Gesetz vorgezeichnet. Außerdem werden Regelungen für eine wirksame Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität, die elektronische Kommunikation im Vergabeverfahren, die erleichterte Vergabe sozialer Dienstleistungen sowie die Verbesserung der Datenlage für Auftragsvergaben getroffen.
Den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Vergaberechts finden Sie hier

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