Neue Ausgabe des VHB


18.12.2014: Durch den aktuellen Erlass des Bundesministeriums wurden Ende Oktober umfassen‎de Änderungen in den Richtlinien und Formblättern des VHB vorgenommen:‎

In den Richtlinien zu den Formblättern 313, 321, 400 und 510 kam es zu wesentlichen ‎Änderungen. Bei den Formblättern sind insbesondere die Änderungen des ‎Formblattes 211(sowie alle anderen Aufforderungen zur Angebotsabgabe) zu nennen. ‎Diese Formblätter haben alle im Anlagenverzeichnis einen neuen Buchstaben D für ‎beigefügte Formblätter erhalten, die erst nach gesonderter Aufforderung durch die ‎Vergabestelle vorzulegen sind. Zusammengeführt zum überarbeiteten Formblatt 242 ‎unter der Bezeichnung „Instandhaltung“ wurden die beiden Formblätter 242 und 243 ‎‎(alt).‎

Im Formblatt 338 Auftragsschreiben wurde – aufgrund der vielen Nachfragen – die ‎Auftragssumme wieder ausgewiesen. Mit der Wiederaufnahme ist es möglich ‎geworden, diese Auftragssumme als Berechnungsgrundlage für die Vertragsstrafe ‎heranzuziehen. ‎
Für die Auftragsabwicklung bleibt es aber dabei, dass nur der Einheitspreis der ‎vertraglich vereinbarte Preis ist (Ausnahme Pauschalvertrag).

Diese Änderungen sind seit dem 01.11.2014 verbindlich anzuwenden. ‎
Formblätter, die für elektronische Vergabeverfahren in eVergabe-Plattformen ‎umgesetzt werden müssen, sind spätestens ab dem 01.02.2015 anzuwenden.‎

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Eine CD-ROM, die alle aktuellen ausfüllbaren Formulare, den Erlass sowie eine ‎aktuelle Gesamtfassung des VHB enthält, ist ebenfalls Bestandteil der aktuellen ‎Fassung. ‎

‎[Quelle: Bundesanzeiger Verlag - Vergabe]‎
 

 

Ihr persönlicher Kontakt Steffen Müller
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