Aktuelle Übersicht der Auftragsberatungsstellen über die Regelungen in Bund und Ländern


22.06.2015: Vergaberecht ist zwischenzeitlich de facto Länderrecht – nicht nur in Sachen eigener Vergabemindestlöhne und weiterer Aspekte aus dem breiten Spektrum sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit, sondern auch mit Blick auf die zahlreichen unterschiedlichen Wertgrenzen für Freihändige Vergaben und Beschränkte Ausschreibungen.
„Ein Kessel Buntes – das trifft die Situation wohl am ehesten“, so Anja Theurer, die Sprecherin der Auftragsberatungsstellen Deutschlands.

Die aktuellste Übersicht der Auftragsberatungsstellen hierzu zeigt auf 14 (!) Seiten eindringlich: Die in Rede stehenden Wertgrenzen bewegen sich innerhalb eines weit gespannten Rahmens von 10.000 Euro bis zu einer Million Euro, je nach Land, betroffener Leistung und ausschreibender Stelle.
Theurer weiter: „Gerade die Landesgesetzgebungen mit ihrer ausufernden vergaberechtlichen Normsetzung streut hier aber letztlich Sand in die Augen der Vergabebeteiligten – denn die das Vergabeverfahren „aufplusternden“ Normen finden dort grundsätzlich auch bei Freihändiger Vergabe und Beschränkter Ausschreibung Anwendung. Dementsprechend unterscheidet sich die Angebotsbearbeitung der Unternehmen in den unterschiedlichen Verfahrensarten nicht wesentlich. Zur Verschlankung des Vergaberechts können Wertgrenzen daher aus Unternehmersicht insbesondere dort, wo vergabefremde Aspekte nach Länderrecht das Verfahren aufblähen, keinen kriegsentscheidenden Beitrag leisten.“
Die Wertgrenzenübersicht finden sie unter: http://www.abst.de; hier: Downloads
 

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