Bundesrat stimmt eForms zu


Nachdem der Bundestag bereits am 27.04.2023 die „Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) für EU-Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen“ beschlossen hat, erteilte der Bundesrat in seiner Sitzung am 16.06.2023 der Verordnung die Zustimmung. Hinsichtlich der Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV, fordert der Bundesrat in einer Entschließung die Bundesregierung auf, den Ländern klarstellende Erläuterungen zur künftigen rechtssicheren Berechnung des geschätzten Auftragswertes im Falle von Bau- und Planungsleistungen für die Ermittlung des einschlägigen EU-Schwellenwertes in der Praxis zur Verfügung zu stellen. Damit sollen die Auswirkungen der Aufhebung des § 3 Abs. 7 Satz 2 der Vergabeverordnung (VgV) sowie der entsprechenden Normen in der Sektorenverordnung (SektVO) und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) begrenzt werden.

Den Beschluss finden Sie unter: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2023/0201-0300/203-23(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1.

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