IHKs bieten KEP-Unternehmen kostengünstige Möglichkeit der Enthaftung für Nachunternehmer

 

Seit mehr als 10 Jahren präqualifizieren die Industrie- und Handelskammern in Deutschland im Dienst- und Lieferleistungsbereich tätige Unternehmen in ein amtliches Verzeichnis, das die Eignung für öffentliche Aufträge feststellt. Das gilt auch für die Branche der Kurier-, Express- und Paketdienste (KEP). Für KEP-Unternehmen gilt seit 2019, dass sie sich von der Nachunternehmerhaftung für Versäumnisse bei der Zahlung von Sozialabgaben befreien können, wenn sie das nachgeordnete Unternehmen anhalten, sich in das amtliche Verzeichnis des DIHK (AVPQ) präqualifizieren zu lassen. Das Sozialgesetzbuch IV regelt in § 28 Abs. 3g, dass die sog. „Enthaftung für Unternehmen“ dann greift, wenn sein Nachunternehmer entweder eine Präqualifikation in ein amtliches Verzeichnis, wie das der IHKs, oder eine Zertifizierung, wie sie die Akkreditierung darstellt, vorweisen kann.

 

Akkreditierungen sind bekanntlich kostenintensiv und zeitaufwendig. Die deutschen IHKs haben für ihre Mitglieder mit dem amtlichen Verzeichnis eine kostengünstige Alternative für unter 300 Euro geschaffen. Ein Unternehmen, das dort eingetragen ist und für ein anderes Unternehmen als Nachunternehmer Kurierleistungen erbringt, ist für seinen Auftraggeber genauso attraktiv, weil auch hier die Haftung für den Hauptunternehmer entfällt. Darüber hinaus kann sich ein präqualifiziertes Unternehmen bei öffentlichen Auftraggebern um eigene Aufträge bewerben. Die bei Behörden vorgesehene Eignungsprüfung wird durch das amtliche Verzeichnis nachgewiesen.

 

Es bestehen also gute Gründe, den einfachen und kostengünstigen Weg über die eigene Mitgliedskammer zu wählen, um sich im Wettbewerb um Aufträge diese Vorteile zu sichern. Nähere Informationen zur Präqualifizierung erhalten Sie hier.

Ihr persönlicher Kontakt Steffen Müller
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