Rechtsgutachten zur Zulässigkeit alternativer Beschaffungskonzepte

 

Die Kammern und Verbände haben unter dem Titel „Gemeinsame Vergabe von Aufträgen für Planungs- und Bauleistungen, kombiniert mit Fachlosbildung: Funktionsweise und Rechtskonformität eines alternativen Beschaffungskonzepts (v.a. bei kommunalen Investitionsvorhaben für Klimaschutz, sozialer Infrastruktur, Sanierung etc.) nach Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV “ ein Gutachten vorgelegt, das sich mit der vergaberechtlichen Zulässigkeit der gemeinsamen Vergabe von Aufträgen für Planungs- und Bauleistungen, kombiniert mit Fachlosbildung befasst. Eine solche Verfahrensweise hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in seiner Verordnungsbegründung zur Streichung von § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV angedeutet.

 

Das Gutachten wurde erstellt von Prof. Dr. jur. Martin Burgi, Ordinarius für Öffentliches Recht und Europarecht, Leiter der Forschungsstelle für Vergaberecht und Verwaltungskooperationen an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität, München. Das Gutachten finden Sie hier.

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