Stufenplan zur Steigerung der nachhaltigen Beschaffung von Textilien durch Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung


Am 15.03.2023 ist der „Stufenplan zur Steigerung der nachhaltigen Beschaffung von Textilien durch Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung“ in Kraft getreten. Mit dem Stufenplan legt die Bundesregierung jährliche Steigerungsziele zur nachhaltigen Textilbeschaffung fest. Sie setzt damit eine Verpflichtung aus dem Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit aus dem Jahr 2021 um, bis zum Jahr 2026 mindestens 50 Prozent der Textilien (ausgenommen Sondertextilien) nachhaltig zu beschaffen und zur Umsetzung dieses Ziels einen Stufenplan zu erarbeiten. Der Stufenplan sieht vor, dass nachhaltige Textilien, die im Leitfaden der Bundesregierung für eine nachhaltige Textilbeschaffung der Bundesverwaltung definierten sozialen und ökologischen Anforderungen entlang der Textillieferkette erfüllen müssen. Er bietet Unterstützungsangebote zur Umsetzung des Ziels für die Bundesbehörden, zum Beispiel Schulungs- und Beratungsangebote sowie Austauschformate. Erarbeitet wurde der Stufenplan im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) sowie von der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) und dem Umweltbundesamt (UBA).

Den Stufenplan finden Sie unter: https://www.bmz.de/resource/blob/147138/stufenplan-nachhaltige-textilbeschaffung.pdf.

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