Orientierungshilfe zum Datenschutz als Kriterium im Vergabeverfahren


23.05.2023: Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat eine Orientierungshilfe zum Datenschutz als Kriterium im Vergabeverfahren veröffentlicht. Die Orientierungshilfe gibt Hinweise zur Einhaltung des Datenschutzes bei der Beschaffung von Waren oder Dienstleistungen, welche die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Gegenstand haben oder mit sich bringen und für die aus diesem Grund die Vorgaben des Datenschutzrechts, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung Anwendung finden. So beispielsweise bei der Beschaffung von IT-Anwendungen, die der Verarbeitung von personenbezogenen Daten dienen. Dem Ablauf des Beschaffungsprozesses folgend, werden beispielhaft Ansatzpunkte für die datenschutzkonforme Gestaltung von Leistungsanforderungen, Vertragsbedingungen, Eignungs- und Wertungskriterien aufgezeigt. Die weiteren Kapitel befassen sich mit der konkreten Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen bei der Verfahrenswahl, den Pflichten der Parteien nach Zuschlagserteilung, den Rechtsfolgen bei Verstößen und der Beschaffung von Cloud-Services. Die Orientierungshilfe finden Sie unter: https://www.datenschutz-bayern.de/datenschutzreform2018/.
 

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