Ausstieg aus dem Einweg - Kampf Mehrwegbecher-to-go


29.05.2018: Die europäische Kommission hat am 16.01.2018 eine Strategie zur Eindämmung von Plastikmüll (Europäische Plastikstrategie) vorgelegt. Auch Berlin hat sich wie zahlreiche andere Städte daher dem Kampf gegen Einweggeschirr angeschlossen. Gemäß der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) ist in Berlin Einweggeschirr in allen öffentlichen Bereichen bereits nicht mehr zulässig. Dies gilt z.B. für Großveranstaltungen. Vielmehr ist verpflichtend Mehrweggeschirr sowie Mehrwegbesteck zu verwenden. Der Einsatz ist durch ein Pfandsystem sowie ausreichendes Angebot von Annahmestellen sicherzustellen. Die Verwaltungsvorschrift enthält insoweit für öffentliche Einrichtungen und öffentliche Unternehmen des Landes Berlin verbindliche Beschaffungsbeschränkungen für Einweggeschirr und Portionsverpackungen, weshalb öffentliche Beschaffungsstellen des Landes im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen dazu verpflichtet sind, diese in der Verwaltungsvorschrift niedergelegten Umweltschutzanforderungen einzuhalten. Auch bei der Aufstellung und Nutzung von Getränkeautomaten sind die besonderen Vorgaben einzuhalten. Darüber hinaus hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gemeinsam mit der BSR sowie Berliner Wirtschafts- und Umweltverbänden in 2017 die Initiative „Better World Cup“ ins Leben gerufen, mit der u.a. beabsichtigt ist, eine deutliche Reduzierung des Verbrauchs an To-go-Einwegbechern herbeizuführen, die Sauberkeit der Stadt zu verbessern sowie den Ressourcenschutz voranzutreiben. Informationen zu weiteren Aktionen sowie den Initiatoren im Kampf gegen den Mehrwegbecher finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz unter: www.berlin.de/senuvk/umwelt/mehrwegbecher/.

Quelle: Newsletter Grüne Beschaffung Nr. 16
 

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