EU-Richtlinie zu Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit umgesetzt


20.12.2011: Am 14. Dezember 2011 ist das Gesetz zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit in Kraft getreten (Veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 64 am 13. Dezember 2011). Damit ist die EU-Verteidigungsvergaberichtlinie auf dem Weg, in Deutschland endgültig umgesetzt zu werden - Vorgabe war eigentlich der 21. August 2011.

Ziel der Richtlinie ist eine stärkere Beachtung wettbewerblicher Auftragsvergaben in diesem Bereich. Mit dem vorgelegten Gesetz wird das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB geändert. Hier werden Vorschriften über die Anwendung des Kartellvergaberechts auf Aufträge aus den Bereichen Verteidigung und Sicherheit sowie die Anpassung von Bestimmungen über das Nachprüfungsverfahren sowie das Vergabeverfahren eingefügt. Außerdem ist als Folgeregelung die Ausnahme verteidigungs- und sicherheitsrelevanter Aufträge vom Anwendungsbereich der Sektorenverordnung SektVO und der Vergabeverordnung VgV vorgesehen. Die Ausnahmen vom Vergaberecht sind in den §§ 100 – 100c GWB geregelt.

Das Änderungsgesetz kann hier abgerufen werden.
 

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