Weg frei für die elektronische Beantragung von Registerauszügen


29.10.2013: Ab Herbst 2014 wird es möglich sein, Auszüge aus dem Bundeszentral- und dem Gewerbezentralregister elektronisch zu beantragen. Das Gesetz dazu - Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes und anderer registerrechtlicher Vorschriften zum Zweck der Zulassung der elektronischen Antragstellung bei Erteilung einer Registerauskunft vom 6. September 2013 - wurde am 13. September 2013 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl Teil I Nr. 56, Seite 3556).

Für eine Beantragung wird die elektronische Identitätsfunktion des neuen Personalausweises notwendig sein.

Den Gesetzestext finden Sie im Internet unter: http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk = Bundesanzeiger_BGBl.

 

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