Entlastungen von 1,2 Mrd. € durch E-Vergabe?‎


22.10.2015: Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) beziffert in seiner jüngsten Stellungnahme das jährliche Entlastungspotenzial bei Einführung der durchgängigen E-Vergabe auf mehr als 1,2 rd. €; davon entfallen nach Schätzung des NKR allein rd. 1.000 Mio. € auf die Wirtschaft. Die Modellrechnungen sind allerdings mangels hinreichender statistischer Daten insbesondere für den weitaus größten Teil der Öffentlichen Aufträge im Unterschwellen-Bereich (ca. 87 % aller Vergaben und rd. 14 Mio. Verfahren) mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Zudem ruft der NKR Bund, Länder und Kommunen auf, die von der EU eingeführte „Zwangsverpflichtung“ dazu zu nutzen, ein „einheitliches praxisgerechtes E-Vergabeverfahren für alle Vergaben in Deutschland zu etablieren. Es sollten daher zeitnah entsprechende Initiativen in Bund und Ländern entwickelt werden. Der NKR begrüßt die Strukturreform zumindest im Oberschwellenbereich. Stellt aber fest, dass für den Bereich unterhalb der EU-Wertgrenzen weiterhin das Recht von Bund und 16 Bundesländern gilt. Sofern sich die Strukturreform im Grundsatz bewährt, hält der NKR „eine ernsthafte Prüfung entsprechender Anpassungen im Unterschwellenbereich für zwingend geboten.“
Der NKR ist eine 2006 ins Leben gerufene unabhängige Instanz, die seit 2011 sämtliche Folgekosten von Gesetzen zu prüfen hat. Neben dem Abbau von Bürokratie trägt der NKR damit zur besseren Rechtssetzung bei. Mehr.

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