Normenkontrollrat: Stellungnahme zum Entwurf des Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes


29.09.2015: Der Normenkontrollrat (berät und kontrolliert die Bundesregierung in Fragen des Bürokratieabbaus und der besseren Rechtsetzung) hat zu dem Regierungsentwurf des Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes Stellung bezogen. Er äußert sich grundsätzlich positiv zu der Änderung der Vergabestruktur für den Oberschwellenbereich bei Liefer- und Dienstleistungen. Der auf Verordnungsebene vorgesehene Entfall der Vertrags- und Vergabeordnungen VOL/A und VOF und die Verankerung wesentlicher Vergabegrundsätze im GWB führen nach seiner Meinung zu einer Vereinfachung der Vergabeverfahren. Auch die Einführung der E-Vergabe im Oberschwellenbereich wird begrüßt, hier sieht der Rat erhebliches Einsparpotential, bemängelt jedoch, dass sich im Entwurf keine Aussagen zur Umsetzung der E-Vergabe im Unterschwellenbereich finden. So werde nur ein Bruchteil des möglichen Entlastungspotenzials ausgeschöpft. Bund, Länder und Kommunen sollten die Einführung der E-Vergabe im Oberschwellenbereich nutzen ein einheitliches praxisgerechtes und flächendeckendes E-Vergabeverfahren in Deutschland einschließlich des Unterschwellenbereich zu etablieren.
Die Stellungnahme des Normenkontrollrates finden Sie
hier.

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