Transparency International - Stellungnahme zum Entwurf des Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes ‎‎(VergModG)‎


22.06.2015: Der Verein Transparency International Deutschland (TI) hat sich zum Entwurf des VergModG geäußert und an einigen Regelungen Kritik geübt. Insbesondere die vorgesehene Gleichstellung von offenem und nicht offenem Verfahren, die nicht durchgängig vorgeschriebene Veröffentlichung über vergebene Aufträge bei nationalen Vergabeverfahren sowie der nicht genutzte Gestaltungsspielraum, bei der Umsetzung der Regelungen zu Ausschluss von Unternehmen, die sich durch die Verletzung wettbewerbsschützender Vorschriften als unzuverlässig erwiesen haben, werden abgelehnt.
Aus Sicht von Transparency International Deutschland werden die vorgesehenen Regelungen den Anforderungen an ein transparentes und korruptionspräventives Vergaberecht nicht gerecht. Es drohe die Einschränkung des Wettbewerbs und eine ineffektive Sanktionierung von Fehlverhalten.
Sollte die Gleichstellung von offenem und nicht offenem Verfahren umgesetzt werden, wären in besonderem Maße Vorkehrungen zu treffen, die durch eine Erhöhung der Transparenz im Verfahren, beispielsweise von Bekanntmachungspflichten und durch konsequenten Umgang mit Rechtsverstößen auf die Wahrung fairen Wettbewerbs hinwirken.
Die Stellungnahme finden Sie hier.

 

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