Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen – AVV-EnEff


22.06.2020: Am 27. 05.2020 ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Leistungen (AVV-EnEff) in Kraft getreten. Diese verpflichtet die Behörden des Bundes, zur angemessenen Beachtung von Aspekten des Umweltschutzes und der Energieeffizienz bei Beschaffungen und soll die einheitlichen Anwendung von § 67 VgV und § 8c EU VOB/A sicherstellen. Die Verwaltungsvorschrift enthält eine grundsätzliche Prüfpflicht des Auftraggebers, inwieweit die Beschaffung überhaupt erforderlich ist und ob an ihrer Stellen keine klima- und umweltfreundlicheren Varianten der Bedarfsdeckung existieren, wie z. B. Reparatur, Miete oder Leasing. Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes sind die Lebenszykluskosten zu berücksichtigen, also die voraussichtlichen Nutzungskosten, die Wartungskosten und die Kosten am Ende der Nutzungsdauer, es sei denn, eine solche Berücksichtigung ist nicht möglich oder sachgerecht. Die Verwaltungsvorschrift enthält auch eine Übersicht mit Kurzinformationen zu praktischen Hilfestellungen und Beispiele in Form von Leitfäden und Übersichten zu Produktverordnungen nach der EU-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung sowie zu Produkten und Produktgruppen mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“. Die AVV-EnEff finden Sie hier.
 

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