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Bundes-Leitfaden zur Beschaffung von Holzprodukten erschienen
20.12.2017: Ein neuer Leitfaden will ausschreibenden Stellen des Bundes Handlungs- und Interpretationshilfen bei der Anwendung des Erlasses zur nachhaltigen Holzbeschaffung an die Hand geben. Die Beschaffungsstellen des Bundes sind gemäß des Gemeinsamen Erlasses zur Beschaffung von Holzprodukten gehalten, nur noch Holzprodukte aus nachweislich legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung zu beschaffen. Grundlagen für den entsprechenden Nachweis Zertifikate von FSC und PEFC, vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise. Der Leitfaden vom 6. Oktober 2017 soll nach zwei Jahren evaluiert und bei Bedarf entsprechend angepasst werden. Leitfaden: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_06102017_534625050005.htm Gemeinsamer Erlass: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_22122010_NII4421040.htm.
Quelle: Newsletter „Grüne Beschaffung“ der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin