Bundesregierung legt Referentenentwurf zur Einführung der eForms vor


28.03.2023: Zur Einführung der eForms hat die Bundesregierung einen Referentenentwurf vorgelegt. Der Entwurf liegt mit Bearbeitungsstand vom 16.02.2023 vor und dient der Umsetzung der Vorgaben der eForms-Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780. Die eForms sind ab dem 25.10.2023 zwingend für Bekanntmachungen zu verwenden und lösen die bisherigen Standardformulare (TED-Schema-Formulare, Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986) ab (siehe Newsletter Nr. 11 – November 2022). Nach dem Entwurf sollen die eForms in einem neuen § 10 a Vergabeverordnung (VgV) eingeführt und in den Verordnungen verankert werden.

Daneben sieht der Entwurf vor, dass § 3 Absatz 7 Satz 2 VgV VgV als auch die entsprechenden Regelungen in der SektVO und der VSVgV aufgehoben und damit das Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland beendet wird. In einem neuem Absatz 3 in § 46 SektVO erfolgt zudem eine Klarstellung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit von Bewerbern/Bietern. Sie dient dem Ziel, insbesondere KMU vor unangemessenen Nachweisanforderungen zu schützen.
 

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