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Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung verkündet
Am 13.11.2020 wurde die Dritte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung – MiLoV3) im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Das Bundeskabinett hatte am 28.10.2020 die Anhebung des bundesweiten gesetzlichen Mindestlohns in vier Stufen beschlossen. Der Mindestlohn erhöht sich danach zum 01.01.2021 auf 9,50 Euro brutto pro Stunde, ab dem 01.07.2021 auf 9,60 Euro brutto pro Stunde. Eine weitere Anhebung auf 9,82 Euro brutto pro Stunde erfolgt zum 01.01.2022 und ab dem 01.07.2022 auf 10,45 Euro brutto pro Stunde. Weite Informationen zum Mindestlohn finden Sie hier.