elDAS-Durchführungsgesetz verkündet


29.09.2017: Bereits am 29. Juli 2017 ist elDAS-Durchführungsgesetz in Kraft getreten, mit dem das nationale Recht an die europäische eIDAS-Verordnung für digitale Signaturen und elektronische Identifikationssysteme (eID) angepasst wird. Über den Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung und die Hintergründe der Verordnung hatten wir bereits im Newsletter Nr.118 - Juni 2017 berichtet. Kern des Artikelgesetzes ist das Vertrauensdienstegesetz (VDG), welches das Gesetz über die Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen (Signaturgesetz – SigG) sowie die Verordnung zu elektronischen Signatur (SigV) ablöst. Mit dem Vertrauensdienstegesetz werden auch mehrere Fachgesetze angepasst, u.a. die Vergabeverordnung (VgV), die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV), die Sektorenverordnung (SektVO) und die Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV). Den Unternehmen, Behörden und Bürgern ist es nun möglich, Dokumente innerhalb der EU elektronisch zu unterzeichnen und zu zertifizieren. Die europäischen Vorschriften beziehen sich auf elektronische Zeitstempel und Siegel für juristische Personen, die Langzeitaufbewahrung von Informationen und die bescheinigte elektronische Dokumentenzustellung. Das eIDAS-Durchführungsgesetz finden Sie hier.
 

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