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FAQs des BMVI zur Umsetzung der Vorgaben des SaubFahrzeugBeschG
Das am 15. Juni 2021 in Kraft getretene Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG) zur Umsetzung der Clean Vehicles Directive (EU-Richtlinie 2019/1161) verpflichtet öffentliche Auftraggeber (Bund und Länder) ab dem 2. August 2021 zur Beachtung konkreter Quoten im Sinne von Mindestzielen bei der öffentlichen Beschaffung von sauberen Fahrzeugen. Die Beschaffungsquoten für leichte Nutzfahrzeuge einschließlich Pkws und schwere Nutzfahrzeuge, also LKWs und Busse gelten für Beschaffungen oberhalb der EU-Schwellenwerte innerhalb von zwei Referenzzeiträumen. Zum Verständnis und zur Hilfe bei der Umsetzung der Vorgaben aus dem SaubFahrzeugBeschG hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eine Übersicht häufig gestellter Fragen und die dazugehörigen Antworten (FAQs) veröffentlicht. Die FAQs finden Sie hier.