Referentenentwurf des BMWi zur Änderung der HOAI


23.10.2020: Am 16.09.2020 hat das Bundeskabinett den Verordnungsentwurf zur Änderung der HOAI beschlossen. Er trägt den Vorgaben Rechnung, die der Europäische Gerichtshof auf der Grundlage seines Urteils vom 4. Juli 2019 gemacht hat. Dem Entwurf zufolge sollen die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen künftig immer frei vereinbart werden können. Dabei können Grundsätze und Maßstäbe der HOAI weiter zur Honorarermittlung herangezogen werden. Die in der HOAI genannten Honorarspannen stellen unverbindliche Orientierungswerte zur Höhe der Honorare dar. Bundesarchitektenkammer, Bundesingenieurkammer sowie der Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. sehen jedoch weiterhin Verbesserungsbedarf.
Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts muss nun noch der Bundesrat dieser Verordnung zustimmen.
 

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