Reformvorarbeiten zum Preisrecht schreiten voran ‎


22.10.2020: Das Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen wird durch die Preisrechtsverordnung VO PR Nr. 30/53 aus dem Jahr 1953 geregelt. Seit Längerem laufen die Arbeiten zur Überarbeitung und Modernisierung dieser Verordnung. Die Arbeiten konzentrieren sich gegenwärtig vor allem auf die Tätigkeit einer vom BMWi dazu eingesetzten Arbeitsgruppe, die mit Fachleuten wesentlicher von der Verordnung betroffener Bereiche besetzt ist. Dazu zählen zum einen Vertreter der Preisbildungsstellen der Länder sowie des BMVg und des ihm nachgeordneten Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw). Zum anderen gehören der Arbeitsgruppe auch Experten des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) und des Verbands der Kommunalen Unternehmen (VKU) an. Hintergrund dafür ist, dass sowohl private als auch öffentliche Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen zwingend zur Beachtung der VO PR Nr. 30/53 verpflichtet sind. Schließlich sind an der Arbeitsgruppe auch Vertreter der Wissenschaft beteiligt.

Zu den wesentlichen Themen der Arbeitsgruppe zählte zunächst die Frage, ob es einer neuen, gesetzlichen Regelung für das Preisrecht bedarf, was überwiegend verneint worden ist. Eine wichtige Rolle spielt ferner die Frage, inwieweit hinsichtlich der Prüfung von Marktpreisen, die sich im Wettbewerb gebildet haben, künftig Vereinfachungen bzw. Klarstellungen im Preisrecht vorgenommen werden könnten, die zur Erleichterung für die Praxis und Verbesserung der Akzeptanz führen würden.
 

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