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SPNV-Regionalisierung führt zur Stärkung des Wettbewerbs
21.07.2017: Nach Einschätzung der Bundesregierung hat die zum 1. Januar 1996 erfolgte Übertragung der Zuständigkeit für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf die Länder (Regionalisierung) den Wettbewerb in diesem Marktbereich befördert. Die Bundesregierung bezieht sich bei Ihrer Einschätzung auf den „Bericht zur Vergabepraxis im Schienenpersonennahverkehr nach der Änderung der Vergabeverordnung vom 1. Dezember 2002", der als Unterrichtung (18/12711) vorliegt. So sei seit der Regionalisierung das Leistungsvolumen im SPNV von 498 Millionen Zugkilometern im Jahr 1993 auf 671 Millionen Zugkilometer im Jahr 2015 gestiegen. In den vergangenen Jahren habe dabei auch die Wettbewerbsintensität deutlich zugenommen. 2015 hätten die Wettbewerber der Deutschen Bahn AG etwa 30 Prozent der Betriebsleistung erbracht, während es 2002 lediglich neun Prozent waren. Gemessen in Personenkilometern habe der Anteil der Wettbewerber nach Angaben der Bundesnetzagentur im Jahr 2015 bei etwa 22 Prozent gelegen, in 2002 betrug der Anteil nur vier Prozent. Die positive wettbewerbliche Entwicklung ist nach Ansicht der Bundesregierung vor allem auf die Weiterentwicklung des vergaberechtlichen Rahmens zurückzuführen. Es seien kontinuierlich Impulse für mehr Wettbewerb gesetzt worden. Die Wirkung einzelner Maßnahmen, wie die Änderung der Vergabeverordnung (VgV) zum 1. Dezember 2002, lässt sich nach Aussage der Regierung „angesichts der Besonderheiten der SPNV-Vergaben und der Vielzahl der seitdem jedes Jahr durch die Länder durchgeführten Vergabeverfahren im Nachhinein nicht exakt bemessen". Der Wettbewerb werde auch nicht nur durch die vergaberechtlichen Regelungen befördert, sondern auch durch Reaktionen der Aufgabenträger auf die Marktentwicklung, wenn diese beispielsweise Maßnahmen zur Unterstützung der Fahrzeugfinanzierung ergreifen. Die Entscheidung für ein bestimmtes Vergabeverfahren durch die öffentlichen Auftraggeber erfolge immer im Rahmen des rechtlich Gebotenen und unter Berücksichtigung der konkreten Situation vor Ort, so dass mittlerweile die wettbewerblichen Verfahren überwiegen würden, heißt es in dem Bericht. Der Rechtsschutz im Vergabeverfahren stelle sicher, dass mögliche Verstöße gegen die Vergabevorschriften zeitnah überprüft würden. Das 2016 novellierte nationale Vergaberecht werde die Wettbewerbsintensität des SPNV auch für die Zukunft sicherstellen.
Quelle: Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten.