Start des Wettbewerbsregisters – Bekanntmachung des BMWi im Bundesanzeiger


27.11.2021: Am 29.10.2021 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Bundesanzeiger bekanntgemacht, „… dass die Voraussetzungen für die elektronische Datenübermittlung entsprechend § 9 Absatz 1 des Wettbewerbsregistergesetzes vorliegen.“ Mit der Bekanntmachung ist die letzte Voraussetzung für den Start des bundesweiten elektronischen Wettbewerbsregisters erfüllt. Mitteilungspflichtige Behörden und abfrageverpflichtete öffentliche Auftraggeber haben danach folgende Termine zu beachten:

 

  • Ab dem 01.12.2021 sind die Strafverfolgungsbehörden sowie die zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten berufenen Behörden verpflichtet, dem Bundeskartellamt registerrelevante Rechtsverstöße mitzuteilen. Ab diesem Tag haben registrierte Auftraggeber die Möglichkeit zur Abfrage des Wettbewerbsregisters.
  • Ab dem 01.06.2022 sind öffentliche Auftraggeber, bei Aufträgen über 30.000 Euro, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber ab dem jeweiligen Schwellenwert zur Abfrage des Wettbewerbsregisters vor Erteilung des Zuschlags verpflichtet.
  • Ab dem 01.06.2022 können Unternehmen und natürliche Personen jährlich einmal eine Auskunft über den sie betreffenden Inhalt des Wettbewerbsregisters verlangen. Für die Auskunft wir eine Gebühr von 20 Euro erhoben.
  • Ab dem 01.06.2022 können Stellen, die ein amtliches Verzeichnis i.S.d. § 48 Abs. 8 VgV führen, mit Zustimmung des betroffenen Unternehmens Auskunft über den das Unternehmen betreffenden Inhalt des Wettbewerbsregisters verlangen.

 

Bis zum Zeitpunkt der Abfragepflicht am 01.06.2022 bestehen die bisherigen Abfragepflichten bei den Korruptionsregistern der Länder und beim Gewerbezentralregister weiter. Das Gewerbezentralregister kann auf freiwilliger Basis noch für weitere drei Jahre nach dem 01.06.2022 abgefragt werden.

 

Die Bekanntmachung finden Sie hier. Weiter Informationen zum Wettbewerbsregister finden Sie auf der Internetseite des Bundeskartellamts.

Ihr persönlicher Kontakt Steffen Müller
Telefon: 0895116-3172
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