Vergabeerleichterungen aufgrund Corona-Pandemie und Ukraine-Krise


30.03.2022: Die Staatsregierung hat eine eingeschränkte Verlängerung der Geltungsdauer der aufgrund der Corona-Pandemie befristet höheren Wertgrenzen für staatliche und kommunale Auftraggeber bis zum 31.12.2022 beschlossen. Für kommunale Auftraggeber ergeben sich damit zum 01.04.2022 Änderungen in Nr. 1.2.11 der Bekanntmachung des Innenministeriums über die „Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich“:
 

  • Die bisherige Sonderregelung in Nr. 1.2.11, erster Spiegelstrich für in der Corona-Krise begründete Beschaffungen (Direktvergabe bis zu einem Netto-Auftragswert von 25.000 €) wird erweitert um Beschaffungen für die Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Bildung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine.
  • Die Möglichkeit nach Nr. 1.2.11, zweiter Spiegelstrich, Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb des jeweiligen EU-Schwellenwertes im Wege einer Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb oder im Wege einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben, wird auf Liefer- und Dienstleistungsaufträge begrenzt, die in der Corona-Krise oder in der Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Bildung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine begründet sind.

Das entsprechende Schreiben des StMI finden Sie unter folgendem Link: https://www.stmi.bayern.de/kub/kommunale_vergaben/index.php


Für staatliche Auftraggeber ergeben sich damit zum 01.04.2022 Änderungen in Nr. 1.9. der Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA):

 

  • Die bisherige Sonderregelung in Nr. 1.9., erster Spiegelstrich, für in der Corona-Krise begründete Beschaffungen (Direktvergabe bis zu einem Netto-Auftragswert von 25.000 €) wird erweitert um Beschaffungen für die Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Bildung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine.
  • Die Möglichkeit nach Nr. 1.9., zweiter Spiegelstrich, Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb des jeweiligen EU-Schwellenwertes im Wege einer Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb oder im Wege einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben, wird auf Liefer- und Dienstleistungsaufträge begrenzt, die in der Corona-Krise begründet sind oder der Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Bildung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine dienen.

 

Ihr persönlicher Kontakt Steffen Müller
Telefon: 0895116-3172
E-mail schreiben