Die Novelle des Vergabegesetzes verzögert sich

 

Am 01.09.2024 finden in Sachsen Landtagswahlen statt. Das Ziel, in der aktuellen Legislaturperiode gemäß des Koalitionsvertrags das Sächsische Vergabegesetz zu novellieren, konnte nicht erreicht werden. Die Beteiligung unterschiedlicher Interessenvertretungen, Anhörungs-, Abstimmungs- und Gesetzgebungsprozesse führen dazu, dass der Landtag in dieser Wahlperiode keinen Gesetzentwurf mehr beschließen kann.

 

Der Koalitionsvertrag aus 2019 sah unter anderem folgende vergaberechtsrelevanten Bestrebungen vor

  • Anpassung an die aktuellen bundesgesetzlichen Vorschriften
  • Stärkung des Prinzips der Nachhaltigkeit bei der Vergabe, soweit verhältnismäßig
  • Bei der Feststellung des wirtschaftlichsten Angebots Berücksichtigung von
    • Umweltverträglichkeit, Emissionen, Energieeffizienz,
    • Lebenszykluskosten sowie
    • Innovationskriterien
  • Einführung von Mindestarbeitsbedingungen, die auf allgemeinverbindlichen Tarifverträgen und Branchenmindestlöhnen beruhen.
    Im Falle, dass keine solchen Regelungen existieren, soll ein Vergabemindestlohn in Höhe E1 Stufe 2 des TV-L eingeführt werden.
  • Absicherung gleicher Entlohnung für gleiche Tätigkeiten wie regulär Beschäftigte bei
    • Leiharbeitnehmern und Leiharbeitnehmerinnen sowie
    • Beschäftigten von Unterauftragnehmern.
  • Ausschluss von Waren, deren Gegenstand der Leistung unter Missachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind
  • Stärkung der sozialen Verantwortung insbesondere durch mögliche Berücksichtigung von
    • Gleichstellung und Chancengleichheit,
    • Beschäftigung von Schwerbehinderten, Auszubildenden, Langzeitarbeitslosen
  • Berücksichtigung der Interessen und Belange kleiner/mittelständischer Unternehmen

 

Die aktuell laufenden Abstimmungen und Prozesse können eine Grundlage für eine Gesetzesnovelle in der nächsten Wahlperiode bilden.

 

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