Auf dem Weg zur UVgO?‎


09.05.2018: Mit Gültigkeit vom 02.03.2018 hat das Land Schleswig-Holstein eine erste Hürde bei der Einführung der bereits im Bund und in vielen anderen Bundesländern bereits in Kraft getretenen UVgO genommen: Die Landeshaushaltsordnung Schleswig-Holstein LHO wurde u.a. im § 55 „Öffentliche Ausschreibung“ an die Wahlfreiheit der UVgO angepasst. Nunmehr muss dem Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen eine Öffentliche Ausschreibung oder eine Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb vorausgehen (GVOBl. S. 58; Art. 1 ges. v. 21.02.2018).
Mit Datum vom 05. April hat das federführende Wirtschaftsministerium des Landes zudem einen Entwurf zur Änderung des Vergaberechts in Schleswig-Holstein (Vergabegesetz Schleswig-Holstein) in die Verbändeanhörung gegeben. Basis des Entwurfs ist der Koalitionsvertrag aus 2017, der ein  „mittelstandsfreundliches Vergaberecht“ unter Verzicht „auf vergabefremde Kriterien“ und dem Abbau „unnötiger bürokratischer Hemmnisse“ versprochen hat. Das neue Vergabegesetz verzichtet u.a. auf redundante und rein deklaratorische Regelungen (die bereits in GWB, VgV und VOL/A bzw. VOB/A enthalten sind) und räumt bei Angebotsabgabe der Nachweisführung durch Eigenerklärungen den Vorrang ein. Nachweise, insbesondere Dritt-Bescheinigungen sollen dann erst vom Zuschlags-Bieter gefordert werden. Das Ministerium nimmt hiermit eine Empfehlung der bisherigen Evaluation auf. Sektorenauftraggeber und Dienstleistungskonzessionen werden erfasst; hier gelten allerdings erleichterte Verfahrensvorgaben. Der vergabespezifische Mindestlohn wird auf 9,99 € festgeschrieben. Der Bundesmindestlohn (derzeit: 8,84 €) dürfte damit nach „Heranwachsen“ an den vergabespezifischen Mindestlohn Sh diesen dauerhaft ersetzen. Das Vergabegesetz soll das derzeitige Tariftreue- und Vergabegesetz (TTG) ablösen. Das TTG SH hat zwar kein „Ablaufdatum“, aber die auf § 20 TTG SH gegründete Vergabeverordnung tritt mit Ablauf des 01. Oktobers 2018 außer Kraft. Hieraus ergibt sich für Gesetzgebungsverfahren zum Vergabegesetz Schleswig-Holstein ein straffer Zeitplan.
Den Entwurf zum Vergabegesetz finden Sie unter www.abst-sh.de Aktuell.

Ihr Ansprechpartner:
Volker Romeike; info@ abst-sh.de; Tel.-Nr.: 0431/ 98 651 30
 

Ihr persönlicher Kontakt Steffen Müller
Telefon: 0895116-3172
E-mail schreiben