Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs in ‎Kraft getreten


27.11.2020: In Schleswig-Holstein ist das „Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs“ vom 19.10.2020 verkündet worden. Es ist am 30.10.2020 in Kraft getreten. Damit ist das sogenannte „Korruptionsregister“ in Schleswig-Holstein“ gegenstandslos. Ein gesondertes Korruptionsregister in Schleswig-Holstein wird entbehrlich, da das Register des Bundes (Wettbewerbsregistergesetz vom 18.07.2017) im Wesentlichen inhaltlich dem Schleswig-Holsteinischen Gesetz entspricht. Das Bundesregister soll zeitnah technisch gestartet werden. Das Gesetz finden Sie hier.

 

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