Gesetzentwurf zur Aufhebung des Korruptionsregisters


28.01.2020: Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus in Schleswig-Holstein hat einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des GRfW (Gesetz zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs – Korruptionsregister) vorgelegt. Die erste Kabinettsbefassung fand am 19.11.2019 statt und die Verbandanhörung lief bis zum 20.12.2019. Grund hierfür ist die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, das mit Inkrafttreten des Bundeskorruptionsregisters, spätestens aber 2018 aufgehoben werden soll. Das Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) des Bundes ist am 29.07.2017 in Kraft getreten und soll voraussichtlich Ende 2020 technisch starten.
 

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