Neue Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung (SHVgVO)

 

Die neue SHVgVO vom 21.11.2023 wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 16 für Schleswig-Holstein vom 07.12.2023 bekannt gegeben. Sie trat am 08.12.2023 in Kraft und hebt gleichzeitig die Schutzsuchenden-Vergabeverordnung vom 23.03 2022 geändert durch Verordnung vom 02.05.2023 auf. Neben einigen begrifflichen Klarstellungen umfasst die Verordnung im Wesentlichen eine Erhöhung der Grenzwerte für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben/Verhandlungsvergaben. Die neuen Grenzwerte:

 

Liefer- und Dienstleistungen

  • Direktvergabe bis zu einem Auftragswert von 5.000 Euro
  • Verhandlungsvergabe bis zu einem Auftragswert von 150.000 Euro
  • Beschränkte Ausschreibung bis zu einem Auftragswert von 150.000 Euro

Bauleistungen

  • Direktauftrag bis zu einem Auftragswert von 10.000 Euro
  • Freihändige Vergabe bis zu einem Auftragswert von 150.000 Euro sowie bis zu einem Einzelauftragswert (Fachlos) von 150.000 Euro
  • Beschränkte Ausschreibung bis zu einem Auftragswert von 1.000.000 Euro sowie bis zu einem Einzelauftragswert (Fachlos) von 1.000.000 Euro

Weiterhin ist ab 01.01.2025 ein elektronisches Vergabeverfahren ab einem Auftragswert von 150.000 Euro bei Liefer- und Dienstleistungen und ab einem Auftragswert von 1.000.000 Euro bei Bauleistungen verpflichtend anzuwenden. Der Auftraggeber darf jedoch schriftliche Angebote weiterhin zulassen. Den vollständigen Text der neuen SHVgVO finden Sie hier.

 

Ihre Ansprechpartnerin:

Sabine Tauber, tauber@abst-sh.de, 0431 9865 144

Ihr persönlicher Kontakt Steffen Müller
Telefon: 0895116-3172
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