VK Baden-Württemberg: Präqualifikation von Bietern entbindet diese nicht vom Nachweis der Erfüllung von Eignungskriterien


23.05.2023: Referenzen zu vergleichbaren Leistungen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich zumindest einen gleich hohen Schwierigkeitsgrad haben. Erfüllen die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Referenzen die Vergleichsanforderungen nicht, sind sie inhaltlich unzureichend und nicht nachforderbar.

Sachverhalt
Ausgeschrieben wurde mit EU-weiter Auftragsbekanntmachung am 25.08.2022 ein Büroneubau, wobei ab der Decke über EG Holzhybridbauweise gefordert war. Unter Ziffer III.1.3) forderte der Auftraggeber u. a. eine aktuelle Referenzliste über mindestens drei Einzelleistungen der letzten fünf Kalenderjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bieter gab im Rahmen ihrer Angebotsabgabe hierzu lediglich den Eintrag in Liste für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. an. Am 10.11.2022 bat die Auftraggeberin den Bieter mit einer Frist von 6 Kalendertagen um Nachreichung der fehlenden Eignungsnachweise, da die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenzen nicht den Anforderungen des Auftraggebers entsprechen. Sie decken nicht den Bereich des konstruktiven Holzbaus ab. Da die nachgeforderten Nachweise nicht (und nicht fristgerecht) vorlagen, schloss der Auftraggeber den Bieter aus. Der Bieter rügte den Ausschluss und stellte einen Antrag auf Nachprüfung vor der Vergabekammer mit der Begründung, die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenzen seien mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar.

Beschluss
Ohne Erfolg! Der Auftraggeber hat den Bieter zu Recht ausgeschlossen, da die hinterlegten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit inhaltlich nicht den bekanntgemachten Anforderungen entsprechen. Die Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis entbindet den Bieter nicht davon, ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch drei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzleistungen nachzuweisen. Die Nutzung von PQ-Systemen dient der Entlastung der Bieter bei der Beibringung der Eignungsnachweise kann jedoch nicht alle inhaltlichen Anforderungen des Einzelfalls (besonders bei Referenzen) abdecken. Die Vergabekammer führt weiter aus, dass die im PQ-System hinterlegten Referenzen weder fehlen, noch unvollständig oder fehlerhaft sind und damit die formalen Voraussetzungen erfüllen. Sie sind jedoch inhaltlich unzureichend, da sie keine vergleichbaren Referenzleistungen betreffen.

Praxistipp
Präqualifizierte Unternehmen sollten bei jeder Angebotsabgabe/Bewerbung prüfen, ob die im PQ-System hinterlegten Referenzen die speziellen Anforderungen des Auftraggebers erfüllen. Die Nachforderung von Referenzen ist nicht möglich, wenn die im PQ-System hinterlegten Referenzen inhaltlich nicht genügen!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2023 – 1 VK 55/22

Die hier zitierten Entscheidungen finden Sie in der Regel über https://dejure.org/. Sollte eine Entscheidung hierüber nicht auffindbar sein, hilft Ihnen Ihre zuständige Auftragsberatungsstelle gerne weiter.
 

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