Bekämpfung geheimer Absprachen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge


Die EU-Kommission hat im Amtsblatt der Europäischen Union vom 18. März 2021 die Bekanntmachung über Instrumente zur Bekämpfung geheimer Absprachen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und über Leitlinien für die Anwendung des entsprechenden Ausschlussgrundes veröffentlicht (2021/C 91/01).
Mit der Bekanntmachung sollen die Mitgliedstaaten beim Aufbau von Kapazitäten zur Bekämpfung geheimer Absprachen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge unterstützt und die Zusammenarbeit von nationalen zentralen Vergabe- und Wettbewerbsbehörden gefördert werden. Kern der Bekanntmachung sind die Leitlinien über die Anwendung der Ausschlussgründe wegen wettbewerbsverzerrender Absprachen. Hier werden die nicht rechtsverbindlichen Ansichten der Kommission zu der Frage dargelegt, wie der in Art. 38 Abs. 7 lit. e RL 2014/23/EU, Art. 57 Abs. 4 lit. d RL 2014/24/EU und Art. 80 Abs. 1 RL 2014/25/EU vorgesehene Ausschlussgrund wegen wettbewerbsverzerrender Absprachen anzuwenden ist. Im Anhang der Bekanntmachung werden konkrete Mittel und Tipps angeführt, mit denen die für die Auftragsvergabe zuständigen Bediensteten während des Vergabeverfahrens am einfachsten zur Abschreckung, Aufdeckung und Reaktion auf Fälle mutmaßlicher Absprachen agieren können. Die Bekanntmachung finden Sie hier.

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