EU-Handelsportal „Access2Market“ mit neuem Instrument – „Access2Procurement“ zum öffentlichen Beschaffungswesen

 

15.12.2021: Das im Oktober 2020 gestartete EU-Handelsportals „Access2Markets“ bietet kostenlose Informationen zu Auslands- und Ursprungsmärkten. Es können u.a. Informationen über die EU-Handelsabkommen, Zölle, Steuern, Ursprungsregeln, Verfahren für Ein- und Ausfuhren, Produktanforderungen und Handelshemmnisse abgefragt werden. Wie die EU-Kommission in ihrem Jahresbericht vom 27.10.2021 zur Umsetzung und Durchsetzung von Handelsabkommen berichtet, wurde das Portal um das neue Instrument „Access2Procurement“ zur Verbesserung der Informationen über öffentliche Ausschreibungen erweitert.
 

Mit dem Tool „Access2Procurement“ können Unternehmen ermitteln, ob Sie berechtigt sind, sich an einer bestimmten öffentlichen Ausschreibung außerhalb der EU zu beteiligen. Dazu muss der Nutzer Angaben machen, die üblicherweise in der Ausschreibungsbekanntmachung enthalten sind und zwar: zur Beschaffungsstelle, zum Gegenstand der Beschaffung und zum erwartenden Auftragswert. Die eingegebenen Informationen werden dahingehend ausgewertet, ob ein Beschaffungsprojekt in einem Drittland unter die Marktzugangsverpflichtungen dieses Landes gegenüber der EU im Rahmen des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen oder eines bilateralen Abkommens fällt oder nicht. So kann der Nutzer feststellen, ob er zur Teilnahme an der Ausschreibung berechtigt ist.

 

Das Tool „Access2Procurement“ erfasst zurzeit Angaben zu den Vertragsparteien des Government Procurement Agreement der WTO (GPA) sowie des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der EU und Kanada (CETA). Der Bereich der erfassten Länder soll zukünftig erweitert werden. Das EU-Handelsportals „Access2Markets“ finden Sie hier. Den Jahresbericht finden Sie hier.

 

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