EU-Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren betreffend die Vergabe öffentlicher Aufträge ein


Die Kommission hat am 15. Juli 2021 beschlossen, der Bundesrepublik Deutschland eine mit Gründen versehene Stellungnahmen zu übermitteln, um die ordnungsgemäße Umsetzung der Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge und über Konzessionen sicherzustellen. Nach Ansicht der Kommission sind mehrere Bestimmungen des deutschen Vergaberechts nicht mit den Richtlinien vereinbar. Gemäß den EU-Richtlinien über das öffentliche Beschaffungswesen sind öffentliche Aufträge oberhalb eines bestimmten Schwellenwertes unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung öffentlich auszuschreiben. Bei der Berechnung von Architektenleistungen, der Ausnahme von Rettungsdiensten von den Vergabevorschriften und der fehlende Begriffsbestimmung von „Postdiensten“ sieht die Kommission Handlungsbedarf. Deutschland muss jetzt innerhalb von zwei Monate auf die Stellungnahme reagieren und die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Sollte das nicht erfolgen, kann die Kommission beim EuGH Klage gegen Deutschland einreichen.

Quelle: EU-Kommission

Ihr persönlicher Kontakt Steffen Müller
Telefon: 0895116-3172
E-mail schreiben