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EU Kommission plant Verlängerung beihilferechtlicher Vorschriften und Evaluierung
27.02.2019: Die Kommission hatte am 07. Januar 2019 angekündigt, sieben Rechtsakte aus dem Bereich des Beihilferechts, die eigentlich Ende 2022 auslaufen, um zwei Jahre bis Ende 2024, zu verlängern. Diese betreffen u. a. die Allgemeine Gruppenfreistellungs- verordnung (AGVO), die De-minimis-Verordnung sowie die Leitlinien für Regionalbeihilfen.
Diese 7 Rechtsakte und weitere Rechtsakte werden zudem im Einklang mit den Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung evaluiert. Die Evaluierung erfolgt in Form einer Eignungsprüfung, auf deren Grundlage bewertet werden soll, ob sie künftig weiter verlängert oder aktualisiert werden. Dabei wird untersucht, ob der regulatorische Rahmen seinen Zweck für den entsprechenden Politikbereich erfüllt. Ziel ist es, die Wirksamkeit, Effizienz, Stimmigkeit, Kohärenz, Relevanz und den europaweiten Mehrwert für spezifische Teile des Besitzstands der EU zu bewerten und aufgrund dessen eine bessere bzw. intelligentere Gesetzgebung zu fördern. Auch soll so übermäßiger Verwaltungsaufwand, Inkonsistenzen und veraltete Maßnahmen ermittelt werden.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der Kommission unter: