EU-Kommission veröffentlicht Binnenmarktanzeiger 2021

 

Die EU-Kommission hat den Binnenmarktanzeiger 2021 veröffentlicht. Er zeigt, dass die Situation in den meisten Mitgliedstaaten im Vergleich zu 2019 gleichgeblieben ist und sich die Gesamtleistung in den überwachten Bereichen leicht verbessert hat. Allerdings geht aus dem Anzeiger auch hervor, dass eine bessere Umsetzung der Binnenmarktvorschriften vor Ort erforderlich ist. Der Binnenmarktanzeiger bietet einen ausführlichen Überblick über den Stand der Anwendung der EU-Binnenmarktvorschriften im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) im Jahr 2020. Er bewertet, wie die Mitgliedstaaten in Bezug auf die Um- und Durchsetzung des EU-Rechts, die Integration und Marktöffnung, Governance-Instrumente und spezifische Politikbereiche vorgegangen sind.


Die wichtigsten Ergebnisse des Binnenmarktanzeigers 2021:

  • Die Binnenmarktvorschriften müssen nach wie vor von den Mitgliedstaaten besser umgesetzt und durchgesetzt werden: Der durchschnittliche Prozentsatz aller Binnenmarktrichtlinien, deren Umsetzungsfrist abgelaufen ist, ohne dass sie in nationales Recht umgesetzt wurden, ist auf 1% gestiegen.
  • Die stetige Ausweitung der Informations-, Beratungs- und Problemlösungsdienste hat Unternehmen und Bürgern geholfen, vom Binnenmarkt zu profitieren: Im Jahr 2020 bearbeitete SOLVIT, ein informelles Problemlösungsinstrument, mehr als 2600 Fälle, von denen 80% gelöst wurden. Die Gesamtleistung der Länder bei der Nutzung des Binnenmarkt-Informationssystems (IMI) ist im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. 
  • Die nationalen Behörden müssen Maßnahmen ergreifen, um die für die Anwendung des Binnenmarkt-Besitzstands erforderliche Verwaltungskapazität zu gewährleisten: Dies gilt insbesondere für die Personalausstattung der SOLVIT-Zentren, wo der Mangel an Ressourcen in einer Reihe von SOLVIT-Stellen zu Verzögerungen bei der Bearbeitung der Fälle geführt hat.
  • Die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Auftragswesens ist im Binnenmarkt nach wie vor uneinheitlich: Bei zu vielen Ausschreibungen geht nur ein Angebot ein und bei den meisten Ausschreibungen bleibt der niedrigste Preis das einzige Zuschlagskriterium. Es bedarf Verbesserungen, um die gebündelte Kraft des öffentlichen Sektors zum Aufbau einer nachhaltigen und widerstandsfähigen EU-Wirtschaft freizusetzen.


Weiter Informationen zum Binnenmarktanzeiger 2021 finden Sie hier.


Quelle: EU-Kommission

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