EU-Kommission veröffentlicht neue Schwellenwerte ‎

 

27.11.2019: Am 31. Oktober hat die EU-Kommission neue EU-Schwellenwerte für 2020 und 2021 veröffentlicht. Wie bereits im Newsletter "Auftragswesen Aktuell" Oktober 2019 berichtet, liegen diese unterhalb der bisherigen Werte. Damit werden Beschaffungen zukünftig bereits bei geringeren Auftragswerten von EU-weiten Vergabeverfahren erfasst. Von den höheren Schwellenwerten kann derjenige öffentliche Auftraggeber noch profitieren, der sein Vergabeverfahren noch vor dem 31.12.2019 einleitet. Bei den sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen bleibt es bei der Wertgrenze von 750.000 Euro für öffentliche Auftraggeber und 1.000.000 Euro für Sektorenauftraggeber. Auch die Wertgrenzen für die Bagatellklausel in § 3 Abs.9 VgV von 80.000 Euro bei Liefer- und Dienstleistungen und 1.000.000 Euro bei Bauleistungen verändern sich nicht. Die Bekanntmachung im Bundesanzeiger steht noch aus. Die Veröffentlichung der EU-Kommission finden Sie hier: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.C_.2019.370.01.0001.01.DEU&toc=OJ:C:2019:370:FULL

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