Frankreich – Neues Vergabegesetz


29.01.2019: Mit dem am 5. Dezember 2018 im französischen Gesetzblatt veröffentlichten Vergabegesetz wird das Vergaberecht in Frankreich neu strukturiert und an die bestehende Rechtsprechung angepasst. Außerdem wurden die Richtlinien der Europäischen Union 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU zum Vergabe- und Konzessionsvergaberecht in französisches Recht umgesetzt. Bisher gilt in Frankreich im Bereich des Vergaberechts eine Vielzahl von Gesetzen, die nun in einem einzigen Gesetz zusammengefasst wurden. Außerdem wurden die für Konzessionsverträge geltenden Vorschriften dem Vergabegesetzbuch hinzugefügt. Das neue Vergabegesetz besteht aus drei Teilen:
 

  • Definitionen und Anwendungsbereich (Définitions et Champ d’application)
  • Vorschriften für öffentliche Aufträge (Marchés publics)
  • Vorschriften für Konzessionsverträge (Concessions)

 

Durch das neue Gesetz sollen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen gefördert und ihre Möglichkeiten, an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, verbessert werden. Das Gesetz tritt am 1. April 2019 in Kraft. Das neue französische Vergabegesetz (Ordonnance n° 2018-1074 du 26 novembre 2018 portant partie législative du code de la commande publique) finden Sie hier.

 

Quelle: Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH

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