Leitlinien für die Teilnahme von Bietern und Waren aus Drittländern am EU-Beschaffungsmarkt


22.08.2019: Die EU-Kommission hat Leitlinien für die Teilnahme von Bietern und Waren aus Drittländern am EU-Beschaffungsmarkt veröffentlicht. Diese bieten den öffentlichen Auftraggebern in den Mitgliedstaaten praktischen Rat und helfen bei der Feststellung, welchen Bietern aus Drittländern ein garantierter Zugang zum EU-Beschaffungsmarkt gewährt wird. Im Einklang mit den Zielen der Mitteilung „EU-China – Strategische Perspektiven“ sollen öffentliche Auftraggeber mithilfe der Leitlinien verschiedene praktische Aspekte der in den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften festgelegten Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge besser verstehen, wenn sie mit Ausschreibungen unter Beteiligung von Drittländern befasst sind. Außerdem soll durch diese Leitlinien der Grundsatz gefördert werden, dass nicht nur der Preis, sondern auch die hohen europäischen Standards in den Bereichen Arbeitsrecht, Umwelt und Sicherheit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge berücksichtigt werden. So sollen für Bieter, Waren und Dienstleistungen aus der EU gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen.
Dieser Leitfaden baut auf der Mitteilung „Eine funktionierende öffentliche Auftragsvergabe in und für Europa“ auf, in der eine breit angelegte Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten ins Leben gerufen wurde, um die Wirksamkeit des öffentlichen Beschaffungswesens zu verbessern. Die Leitlinien finden Sie unter: https://ec.europa.eu/docsroom/documents/36601

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