Schlussfolgerungen über „Neue Zielvorgaben für wettbewerbsfähigen Binnenmarkt“‎


24.06.2019: Am 27./28.05.2019 tagte der Rat der EU für „Wettbewerbsfähigkeit“. Als Beratungsergebnis verabschiedeten die Minister dabei im Teil „Binnenmarkt und Industrie“ Schlussfolgerungen zur Industriepolitik, zum Binnenmarkt sowie zum Tourismus. Sie erneuerten die Forderung nach einer langfristigen Industriestrategie der EU und der weiteren Vertiefung des Binnenmarktes, insbesondere im Dienstleistungsbereich. In den Schlussfolgerungen findet sich auch ein Ersuchen der Kommission an die Mitgliedsstaaten hinsichtlich des öffentlichen Beschaffungswesens.

Die Kommission möchte mit den Mitgliedstaaten dabei zusammenzuarbeiten, einen strategischen, nachhaltigen und innovativen Ansatz für das öffentliche Beschaffungswesen voranzubringen. Dafür soll der bestehende Rechtsrahmen für die Vergabe öffentlicher Aufträge umgesetzt und parallel dazu für einen EU-weit gut funktionierenden und effizienten Markt für öffentliche Aufträge gesorgt werden. Besonders betont wird die Notwendigkeit, einer stärkeren Professionalisierung der öffentlichen Auftraggeber, die Förderung der durch die Digitalisierung geschaffenen Möglichkeiten, wie die Instrumente des elektronischen Beschaffungswesens und die Normierung für Interoperabilität. Parallel dazu sein grenzüberschreitenden Vergabe öffentlicher Aufträge und der Zugang von KMU und Start-ups zu öffentlichen Aufträgen zu verbessern. Die Schlussfolgerungen des Rates finden Sie hier.

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