Verordnung über wettbewerbsverfälschende Subventionen aus Drittstaaten tritt in Kraft

05.01.2023: Die Verordnung über Subventionen aus Drittstaaten trat am 12.01.2023 in Kraft. Diese neuen Vorschriften gegen Wettbewerbsverfälschungen erlauben es der EU, offen für Handel und Investitionen zu bleiben und dabei gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle im Binnenmarkt tätigen Unternehmen zu gewährleisten. Die neuen Vorschriften befugen die Kommission, finanzielle Zuwendungen zu prüfen, die in der EU wirtschaftlich tätige Unternehmen von Nicht-EU-Staaten erhalten, und gegen dadurch entstehende Wettbewerbsverfälschungen vorzugehen.

 

Die Verordnung wurde im Mai 2021 von der Kommission vorgelegt und im Juni 2022, also in Rekordzeit, vom Europäischen Parlament und dem Rat angenommen.

Über die Instrumente der Verordnung hatten wir bereits im Newsletter 12/2022 berichtet.

 

Nächste Schritte

Nachdem die Verordnung nun in Kraft getreten ist, beginnt ihre entscheidende Umsetzungsphase. Die Verordnung wird dann ab dem 12.06. 2023 angewendet. Ab diesem Datum ist die Kommission befugt, von Amts wegen Prüfungen einzuleiten. Der Anmeldepflicht müssen Unternehmen ab dem 12.10.2023 nachkommen.

Die Kommission wird in den kommenden Wochen einen Entwurf einer Durchführungsverordnung vorlegen, in der die anzuwendenden Vorschriften und Verfahren erläutert werden. Das beinhaltet Anmeldeformulare für Zusammenschlüsse und öffentliche Vergabeverfahren, Vorgaben zur Berechnung von Fristen, für die Akteneinsicht und für die Vertraulichkeit von Informationen. Die Interessenträger haben dann vier Wochen Zeit, um Anmerkungen zu diesen Durchführungsvorschriften im Entwurf zu übermitteln, bevor sie Mitte 2023 endgültig verabschiedet werden.

 

Die Verordnung finden Sie unter hier.

 

Quelle: EU-Kommission

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