Ägypten: Bevorzugung einheimischer Produkte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge


29.04.2015: Ägypten hat kürzlich ein Gesetz über die Bevorzugung ägyptischer Produkte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (GBäP) verabschiedet. Das Gesetz verpflichtet die öffentliche Verwaltung zur Einhaltung von Präferenzpflichten zugunsten einheimischer Produkte bei der Ausschreibungen von Projekten und beim Einkauf industrieller Produkte. Die Regelung wird erhebliche Auswirkungen haben, da der öffentlichen Verwaltung in Ägypten im Wirtschaftsverkehr aufgrund ihrer Größe und finanziellen Ausstattung eine beträchtliche Bedeutung zukommt. Schreiben öffentliche Auftraggeber zukünftig ein Projekt aus, müssen sie hierbei beachten, dass der einheimische Anteil industrieller Bestandteile 40 Prozent beträgt. Den Maßstab für die Berechnung dieses Anteils bilden die geschätzten Projektkosten Die Verwendung einheimischer Industriebestandteile steht unter dem Vorbehalt, dass sie geltenden (Industrie-) Normen entsprechen müssen.
Das Gesetz sieht darüber hinaus Ausnahmen oder die vollständige Befreiung von der Präferenzpflicht vor, deren Voraussetzungen mittels einer Durchführungsverordnung näher zu bestimmen sind. Generell ausgenommen sind Vorhaben im Bereich der Verteidigung und Geheimdienst sowie große Infrastrukturprojekte, beispielsweise der Bau von Abwasseranlagen, Eisenbahnstrecken oder Autobahnen.


(Quelle: GTAI Rechtsnews 4/2015, Artikel von Sherif Rohayem „“Ägypten -Einheimische Produkte im öffentlichen Beschaffungswesen bevorzugt / Großprojekte bleiben verschont).


 

 

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