Britische Regierung informiert zum neuen Vergaberecht


21.02.2022: Im Hinblick auf eine Neuausrichtung des Vergaberechts im Zuge des Brexit hatte das Cabinet Office im Dezember 2020 mit der Veröffentlichung eines Grünbuchs „Transforming Public Procurement“ Vorschläge zur Gestaltung der Zukunft des öffentlichen Beschaffungswesens vorgelegt. Die anschließende öffentliche Konsultation zum Grünbuch endete im März 2021. Die britische Regierung hat die Konsultation analysiert und dazu ihre Antworten veröffentlicht.

 

Danach hat die britische Regierung hat ein komplett neues Vergaberecht entworfen. Es soll nur für England gelten, Schottland, Wales und Nordirland müsste es jeweils übernehmen, wenn dies gewollt ist. Mit einer Implementierung der neuen Regeln wäre frühestens 2023 zu rechnen. Wesentliches Ziel der Reform ist die Vereinfachung des Rechtsrahmens für das Vergaberecht. Zukünftig soll es nur noch ein einheitliches gesetzliches Regelwerk geben, dessen Grundsätze Transparenz, Diskriminierungsfreiheit und faire Behandlung der Bieter sind. Die Zahl der zur Verfügung stehenden Verfahren wird von sieben auf drei reduziert. Vorgesehen sind ein flexibles, wettbewerbliches Verfahren als Ersatz für das nicht offene Verfahren, den wettbewerblichen Dialog und das Verhandlungsverfahren, ein offenes Verfahren und ein beschränktes Ausschreibungsverfahren für Krisensituationen oder besonders dringliche Verfahren. Ökologische oder soziale Erwägungen sollen stärker berücksichtigt werden können, daneben behält sich die Regierung vor, bestimmte politische Prioritäten als Zuschlagskriterien vorsehen zu können.

 

Die Regelungen betreffend den Ausschluss von Bietern sollen vereinfacht werden. Ein solcher Ausschluss kann beispielsweise wegen Betrugs, Korruption oder Schlechtleistung erfolgen. Neue Ausschlussgründe sollen Bieter eliminieren, die das Vertrauen der Öffentlichkeit in den öffentlichen Vergabeprozess gefährden. Weitere mittels Ausschlusses zu schützende Ziele sind der Schutz der Bevölkerung, der Umwelt und der nationalen Sicherheit.


Die Anforderungen an die Transparenz der Verfahren werden erhöht.  Bei einem Auftragswert von mehr als 2 Millionen Pfund sollen die Vergabestellen verpflichtet sein, die Verträge mit dem erfolgreichen Bieter zu veröffentlichen. Daneben müssen Sie die Auswertungsdokumente über den erfolgreichen Bieter den unterlegenen Bietern zur Verfügung stellen. Unterlegene Bieter haben außerdem Anspruch auf die Dokumente, zur Bewertung ihres eigenen Angebots.


Die Rechtsschutzverfahren gegen behauptete Verletzungen der Bieterrechte sollen beschleunigt werden. Die automatische Suspendierung des Vertrages bis zur Klärung des Rechtsstreits soll aufgehoben werden können, wenn dies zu wesentlichen Konsequenzen für die verschiedenen betroffenen Interessen führen würde.


Quelle: GTAI

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