Freihandelsabkommen ‎EU-Japan


13.09.2018: Am 17. Juli 2018 haben die EU und Japan die JEFTA-Vereinbarungen („Japan EU Free Trade Agreement“) unterzeichnet. Das Abkommen bedarf noch der Zustimmung des Europäischen Parlaments und soll bis spätestens 2019 in Kraft treten. Die offiziellen Verhandlungen erstreckten sich über einen Zeitraum von fünf Jahren. Von einem größeren Marktzutritt zu einer der größten Volkswirtschaften der Welt erhofft sich die EU einiges, so soll das bisherige, jährliche Exportvolumen von Dienstleistungen aus der EU nach Japan im Wert von ungefähr 28 Mrd. EUR erhöht werden.


Für EU-Unternehmen wird die Dienstleistungserbringung auf dem japanischen Markt einfacher. Das Abkommen stellt klar, dass Entscheidungen der Behörden der Mitgliedstaaten der EU, öffentliche Dienstleistungen in öffentlicher Hand zu belassen, Bestand haben und keine Regierung zur Privatisierung oder Deregulierung öffentlicher Dienstleistungen auf nationaler oder lokaler Ebene gezwungen wird.

Das Abkommen beinhaltet auch Regelungen zum öffentlichen Auftragswesen. Unternehmen aus der EU können danach gleichberechtigt mit japanischen Unternehmen Gebote für die Vergabe von Aufträgen in den 48 sogenannten „Kernstädten“ Japans (300.000 bis 500.000 Einwohner) abgeben. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Eisenbahnsektor bestehende Hemmnisse werden beseitigt. Auch Elemente des Konzepts für nachhaltige Entwicklung der EU werden vom Abkommen umfasst. Die Vertragspartner verpflichten sich zur Umsetzung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und des internationalen Umweltübereinkommens. Auch sollen Investoren nicht durch die Absenkung der jeweiligen Arbeits- und Umweltrechtstandards angelockt werden. Weitere Informationen zum Abkommen finden Sie unter: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Aussenwirtschaft/freihandelsabkommen-japan.html

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