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Freihandelsabkommen EU-Vietnam tritt am 1. August 2020 in Kraft
19.08.2020: Das Abkommen enthält neben Erleichterungen im Warenverkehr auch Regelungen zu einem verbesserten Zugang von EU-Unternehmen zu ausgewählten Dienstleistungsbereichen (Miet- und Leasingdienstleistungen, sanitärer Dienste, Dienstleistungen in der Hochschul- und Erwachsenenbildung) und bei öffentlichen Ausschreibungen vietnamesischer Ministerien und wichtiger Staatsunternehmen. Den Text des Freihandelsabkommens und weitere Informationen zu den zollrechtlichen Erleichterungen Ursprungsregeln, Kumulierungsbestimmungen und Ursprungsnachweisen finden Sie auf der Homepage der IHK München und Oberbayern.