Handelsabkommen EU und Mercosur-Staaten – Öffnung der Beschaffungsmärkte


30.09.2019: Am 28. Juni 2019 haben die EU und die Mercosur-Staatengemeinschaft nach rund zwanzigjähriger Verhandlungsdauer über ein Freihandelsabkommen eine Einigung erzielt. Das Abkommen ist Teil eines umfassenderen Assoziierungsabkommens zwischen der EU und dem Mercosur. Zur Mercosur-Staatengemeinschaft gehören zurzeit Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay.
 

In dem Abkommen finden sich auch umfassende Regelungen zum öffentlichen Auftragswesen. Damit werden erstmals die öffentlichen Beschaffungsmärkte der Mercosur-Staaten geöffnet. Unternehmen aus der EU werden den Unternehmen aus den Mercosur-Staaten gleichgestellt und können sich an Ausschreibungen von Behörden, Ministerien und anderen Regierungs- und Bundeseinrichtungen beteiligen. Parallel dazu wird das Ausschreibungsverfahren transparenter. Die Mercosur-Staaten haben sich verpflichtet, Bekanntmachungen öffentlicher Aufträge, die unter das Abkommen fallen, über eine zentrale Anlaufstelle online zu veröffentlichen. Das Abkommen beinhaltet auch fortschrittliche Bedingungen für die Freizügigkeit von Führungs- oder Fachkräften, die EU-Unternehmen in ihre Tochtergesellschaften in den Mercosur-Staaten entsenden.
 

Besondere Berücksichtigung sollen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) finden. Es ist vorgesehen, dass Informationen zum Marktzugang auf einer eigenen KMU-Website bereitgestellt werden. Daneben sollen "KMU-Koordinatoren" beider Seiten den Unternehmen dazu informieren, wie sie die durch das Abkommen eröffneten Chancen nutzen können. Erleichterungen für die Unternehmen ergeben sich auch dadurch, dass die Mercosur-Länder Konformitätstests von EU-Waren, die in bestimmten Wirtschaftszweigen in der EU durchgeführt werden, anerkennen werden. Die EU-Kommission hat darauf hingewiesen, dass keine in der EU geltenden Standards durch das Abkommen außer Kraft gesetzt werden. Das Freihandelsabkommen muss noch von den EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament verabschiedet werden. Detailliertere Informationen finden Sie hier.

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